Begutachtung SNEG-VO

Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) legt auf Basis des neuen ElWG fest, nach welchen Grundsätzen Netzentgelte künftig berechnet werden. Der Leistungspreis macht auf Netzebene 7 künftig rund die Hälfte der Netzkosten aus.

Wir fordern:

  • einheitliche, klar definierte Leistungsbegriffe, damit Netzbenutzer ihre Rechnung nachvollziehen können

  • einen fixen Preis für flexible Entnahme statt einer relativen Reduktion, damit nicht drei verschiedene Leistungspreise auf einer Rechnung stehen

  • zeitvariable Netzentgelte (SNAP, WiNAP) auch auf den Netzebenen 5 und 6, um Speicher und Flexibilität im Gewerbe anzureizen

  • einen Ausgleich für Energiegemeinschaften, deren Vorteil sich durch die neue Gewichtung etwa halbiert, z. B. durch höhere Rabatte auf den Arbeitspreis

Link zur Konsultation der EControl

Weiter
Weiter

Smartmeter 2.0