Begutachtung SNEG-VO
Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) legt auf Basis des neuen ElWG fest, nach welchen Grundsätzen Netzentgelte künftig berechnet werden. Der Leistungspreis macht auf Netzebene 7 künftig rund die Hälfte der Netzkosten aus.
Wir fordern:
einheitliche, klar definierte Leistungsbegriffe, damit Netzbenutzer ihre Rechnung nachvollziehen können
einen fixen Preis für flexible Entnahme statt einer relativen Reduktion, damit nicht drei verschiedene Leistungspreise auf einer Rechnung stehen
zeitvariable Netzentgelte (SNAP, WiNAP) auch auf den Netzebenen 5 und 6, um Speicher und Flexibilität im Gewerbe anzureizen
einen Ausgleich für Energiegemeinschaften, deren Vorteil sich durch die neue Gewichtung etwa halbiert, z. B. durch höhere Rabatte auf den Arbeitspreis