Marktkonsultation SNEG-VO
Vor dem Verordnungsentwurf hat die E-Control ihre Eckpunkte zur Netzentgeltreform zur Konsultation gestellt. Zentral für Speicher und Ladestationen ist die neue regelbare Bezugsleistung: Wer einen Teil seiner Leistung vom Netzbetreiber abregeln lässt, zahlt einen reduzierten Leistungspreis.
Wir fordern Klarheit zu:
der maximalen Abregeldauer, am Stück, pro Tag und pro Jahr
der Vorlaufzeit, etwa eine Vorgabe bis 6 Uhr des Vortages wie bei systemdienlichen Speichern
den Folgen, wenn eine Leistungsvorgabe nicht eingehalten wird
der Kombination mit einem dauerhaft flexiblen Netzzugang, z. B. für Ladestationen
der Verrechnungsgrundlage und einem möglichen Mindestanteil garantierter Leistung